Was ist eine Übermittlungssperre beim Melderegister?
Eine Übermittlungssperre bedeutet, dass bestimmte persönliche Daten, die im Melderegister gespeichert sind (z. B. Name, Adresse, Geburtstag), nicht automatisch an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Damit kann man verhindern, dass z. B.:
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Parteien vor Wahlen Daten erhalten,
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Adressbuchverlage die Daten veröffentlichen,
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die Gemeinde zu Geburtstagen gratuliert oder
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die Daten an die Kirche oder das Bundeswehramt übermittelt werden.
Man muss die Sperre schriftlich bei der Meldebehörde beantragen, und sie gilt in der Regel für zwei Jahre, kann aber verlängert werden.
Einrichtung einer Übermittlungssperre
Erklärung zur Einrichtung einer Übermittlungssperre gemäß Bundesmeldegesetz (BMG)
Hiermit beantrage ich die Eintragung einer Übermittlungssperre in das Melderegister gemäß den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG).
Ich mache von meinem Recht Gebrauch, der Weitergabe meiner Daten an bestimmte Empfänger nach §§ 36 bis 42 BMG zu widersprechen. Die Übermittlungssperre soll sich auf folgende Fälle beziehen:
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Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 BMG),
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Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen (§ 50 BMG),
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Datenübermittlungen an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG),
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Altersjubiläen und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG),
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Datenübermittlungen an Presse, Rundfunk und Mandatsträger (§ 50 Abs. 4 BMG),
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Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 58c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz i. V. m. § 36 Abs. 2 BMG).
Die Eintragung der Übermittlungssperre soll so bald wie möglich erfolgen. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Eintragung.
Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
[Adresse]
[Datum und Unterschrift]
Ob du eine Übermittlungssperre online beantragen kannst, hängt von deiner Stadt oder Gemeinde ab. Viele Meldebehörden bieten inzwischen einen Online-Service über das Serviceportal ihres Bundeslands oder direkt über ihre Webseite an.
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Suche das Bürgerportal deiner Stadt oder deines Bundeslands, z. B.:
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Gib ins Suchfeld ein:
„Übermittlungssperre“ oder „Melderegister Übermittlungssperre beantragen“ -
Wenn deine Kommune den Online-Antrag anbietet, brauchst du ggf.:
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deinen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion,
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ein Kartenlesegerät oder die AusweisApp2,
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oder ein Bürgerkonto (z. B. BundID oder BayernID).
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Alternativ kannst du ein PDF-Formular herunterladen, ausfüllen und per E-Mail oder Post einreichen.
